Auflastung
Auflastung erhöht die zulässige Gesamtmasse; Achsen, Reifen, Bremsen und Unterlagen müssen die neue Grenze tragen.
Eine Auflastung erhöht die eingetragene zulässige Gesamtmasse eines Wohnmobils. Sie ist damit etwas anderes als eine tatsächliche Beladung: Das Fahrzeug darf nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung mehr wiegen, aber nur innerhalb der technischen Grenzen.
Im Auflastungs- und Führerschein-Rechner ist die Auflastung der Unterschied zwischen aktueller zulässiger Gesamtmasse und gewünschter zulässiger Gesamtmasse. Die technisch zulässige Gesamtmasse bildet die obere Plausibilitätsgrenze. Liegt der Wunschwert darüber, reicht die Technik nach dieser Eingabe nicht aus.
Praktisch hängt die Auflastung an mehreren Nachweisen: zulässige Achslasten, Reifentragfähigkeit, Felgentraglast, Bremsanlage und Hersteller- oder Gutachtenunterlagen. Der Load-Index ist dabei nur ein Teil der Kette, aber ein wichtiger: Wenn die Reifen die neue Achslast nicht tragen, ist die höhere Gesamtmasse nicht sauber begründet.
Für die Fahrerlaubnis zählt nach § 6 FeV die zulässige Gesamtmasse. Ein Solo-Wohnmobil über 3.500 kg fällt nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich in Klasse C1; die Schlüsselzahl 96 betrifft nach § 6a FeV Anhänger-Kombinationen und nicht die Auflastung eines Solo-Fahrzeugs. Anlage 9 FeV regelt die Eintragung von Schlüsselzahlen in Feld 12 des Führerscheins. Stand: 20.08.2026.
Die FAQ Ist jede Auflastung eines Wohnmobils technisch möglich? fasst zusammen, warum technische Grenzen und Unterlagen vor der Führerscheinfrage geklärt werden müssen.