Darf ich mit Klasse B ein Wohnmobil bis 3,5 t fahren?
Ja, mit Klasse B darf ein Solo-Wohnmobil bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden, solange es für höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt ist.
Entscheidend ist nicht das Gewicht auf einer einzelnen Fahrt, sondern die eingetragene zulässige Gesamtmasse. Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zGM fällt nach § 6 FeV in Klasse B. Ein Fahrzeug mit 3.501 kg zGM fällt nach geltendem deutschem Recht nicht mehr in diese Grenze, auch wenn es leer oder nur leicht beladen unterwegs ist.
Bei einer Auflastung kippt deshalb oft die Fahrerlaubnisfrage. Wird ein 3,5-t-Wohnmobil zum Beispiel auf 3.650 kg oder 3.850 kg zulässige Gesamtmasse eingetragen, reicht Klasse B für das Solo-Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr. Für Wohnmobile über 3.500 kg bis 7.500 kg ist im normalen B-/C1-Schema Klasse C1 relevant.
B96 und BE lösen eine andere Situation: Sie betreffen Gespanne, also Zugfahrzeug plus Anhänger. Die Schlüsselzahl 96 erweitert Klasse B nicht für ein schwereres allein fahrendes Wohnmobil. Der Auflastungs- und Führerschein-Rechner trennt diese Fälle und zeigt, ob die gewünschte zGM technisch plausibel ist und welche Klasse für das Solo-Fahrzeug naheliegt.
Diese FAQ ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrerlaubnisbehörde und der aktuell geprüfte Wortlaut der FeV. Stand: 20.08.2026.