Zählt der Fahrer zur Zuladung?
Nein, der Fahrer zählt nicht zur Zuladung, weil seine Masse bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten ist.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, Anhang XIII Teil 2 Abschnitt A Nr. 1.3 Buchst. a, rechnet den Fahrzeugführer mit 75 kg in die Masse in fahrbereitem Zustand ein. Dieser Wert steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld G und wird bei der Zuladungsrechnung von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen. Damit ist der Fahrer schon berücksichtigt, bevor Gepäck, Ausrüstung oder weitere Personen ins Spiel kommen.
Im Zuladungs- und Restnutzlast-Rechner zählen als Mitfahrer deshalb nur die Personen außer dem Fahrer selbst. Wer allein reist, trägt bei den Mitfahrern null ein. Wer zu zweit reist, trägt eine Person ein. Wer sich selbst zusätzlich als Mitfahrer erfasst, zieht die 75-kg-Fahrerpauschale ein zweites Mal ab und unterschätzt seine Restnutzlast.
Wichtig ist die Trennung von Fahrer, Mitfahrern und echter Zuladung auch beim Packen: Markise, Fahrradträger, zusätzliche Batterien, Vorräte, Wasser und Gepäck verbrauchen reale Reserve. Sie werden nicht dadurch leichter, dass der Fahrer schon in Feld G steckt. Der Glossareintrag Masse in fahrbereitem Zustand erklärt die Definition und die Abgrenzung zur Nutzlast und Zuladung.