Masse in fahrbereitem Zustand
Masse in fahrbereitem Zustand: Fahrzeug, Fahrer (75 kg), mindestens 90 % Tankfüllung und Standardausrüstung nach VO (EU) 2021/535, Anhang XIII.
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, Anhang XIII Teil 2 Abschnitt A Nr. 1.3 Buchst. a, die Masse des Fahrzeugs mit einem zu mindestens 90 % gefüllten Kraftstofftank, einschließlich der Masse des Fahrzeugführers, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardausrüstung gemäß Herstellerangaben. Die Masse des Fahrzeugführers ist darin mit einer Pauschale von 75 kg bereits enthalten – ein Punkt, an dem sich viele Nutzer verrechnen, weil sie sich selbst zusätzlich als Mitfahrer eintragen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht dieser Wert in Feld G. Er ist Pflichteingabe im Zuladungs- und Restnutzlast-Rechner, weil er zusammen mit der Zulässigen Gesamtmasse (zGM) die Zuladung gesamt bestimmt.
Was in diesem Wert konkret an Frischwasser- und Gasfüllung enthalten ist, legt jeder Hersteller unterschiedlich aus – Werksangaben schwanken hier deutlich. Zusätzlich erlaubt die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, Anhang XIII Teil 2 Abschnitt G Nr. 2.2 Buchst. b, bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung wie Wohnmobilen eine Typgenehmigungs- und Serientoleranz von bis zu ±5 % auf den Nennwert der Masse in fahrbereitem Zustand, in beide Richtungen. Verlässlich ist nur eine öffentliche, geeichte Waage.
Der Ratgeber Zuladung und Restnutzlast richtig verstehen ordnet den Begriff im Zusammenhang mit Zuladung und Nutzlast ein.
Die FAQ Zählt der Fahrer zur Zuladung? behandelt den häufigen Eingabefehler, die 75-kg-Fahrerpauschale zusätzlich als Mitfahrer abzuziehen.