Zulässige Gesamtmasse (zGM)
Die zulässige Gesamtmasse (zGM) ist die vom Hersteller angegebene Höchstmasse des beladenen Fahrzeugs – steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die zulässige Gesamtmasse (zGM), im Verordnungstext „technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand” genannt, ist nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, Anhang XIII Teil 2 Abschnitt A Nr. 1.6, die Höchstmasse, die einem Fahrzeug aufgrund seiner Bauart und der bauartbedingten Leistungsfähigkeit zugeordnet wird. In der Praxis ist es der Hersteller, der diesen Wert im Beschreibungsbogen und in der Übereinstimmungsbescheinigung einträgt. Sie ist eine feste Fahrzeuggrenze, keine Verhandlungssache – wer sie überschreitet, überlädt sein Fahrzeug im rechtlichen Sinn, unabhängig davon, ob es sich noch fahren lässt.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die zGM in Feld F.2. Zusammen mit der Masse in fahrbereitem Zustand ist sie Pflichteingabe im Zuladungs- und Restnutzlast-Rechner: Die Differenz beider Werte ergibt die Zuladung gesamt, aus der sich anschließend die EU-Restnutzlast ergibt.
Die zGM lässt sich nachträglich nur über eine offizielle Auflastung ändern, nicht durch eigene Schätzung oder Umbauten. Der Ratgeber Zuladung und Restnutzlast richtig verstehen zeigt, wie die zGM zusammen mit der Masse in fahrbereitem Zustand die tatsächliche Zuladung bestimmt.