Was bedeutet die Schlüsselzahl 96 im Führerschein?
Schlüsselzahl 96 erweitert Klasse B für bestimmte Fahrzeugkombinationen, nicht für ein schwereres allein fahrendes Wohnmobil.
Gemeint ist ein Gespann aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Nach § 6a FeV betrifft die Schlüsselzahl 96 Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse zusammen über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg liegt. Anlage 9 FeV regelt die Eintragung von Schlüsselzahlen in Feld 12 des Führerscheins. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Fahrerschulung; es handelt sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse wie C1.
Wichtig ist die Schreibweise: Es geht um Schlüsselzahl 96, häufig auch B96 genannt. Das ist nicht B196. B196 betrifft Leichtkrafträder und hat mit Wohnmobil, Auflastung oder Anhänger-Grenzen nichts zu tun.
Für die Auflastung eines Solo-Wohnmobils hilft Schlüsselzahl 96 nicht. Wenn das Wohnmobil allein über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse eingetragen ist, wird die Solofahrzeug-Frage nach § 6 FeV geprüft; im normalen Schema führt das bis 7.500 kg zu Klasse C1. B96 kann erst relevant werden, wenn ein Anhänger hinter einem Klasse-B-Zugfahrzeug mitfährt und die Kombination in den genannten Massenbereich fällt.
Der Auflastungs- und Führerschein-Rechner ordnet deshalb Solo-Wohnmobil und Gespann nicht gleich ein. Für verbindliche Fälle zählen Fahrerlaubnisbehörde, Zulassungsbescheinigung und der aktuelle FeV-Wortlaut. Stand: 20.08.2026.
Welche Masse dabei zusammengerechnet werden, erklärt der Glossareintrag Zuggesamtmasse.