Zuggesamtmasse

Die Zuggesamtmasse ist die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger; sie bestimmt bei B und B96 die Grenze der Kombination.

Die Zuggesamtmasse ist bei der Fahrerlaubnis die Summe der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers. Für die technische Zug-Gesamtgewichtsgrenze ist zusätzlich § 34 Abs. 7 StVZO relevant: Bei Zentralachs- und Starrdeichselanhängern wird die Summe der zulässigen Gesamtgewichte um den jeweils höheren zulässigen Stützlastwert vermindert.

Für Klasse B reicht ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse unabhängig von der Zuggesamtmasse. Bei einem schwereren Anhänger reicht Klasse B nur, wenn die Kombination höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat. Darüber bis 4.250 kg ist die Schlüsselzahl 96 relevant; darüber kann bei Anhängern bis 3.500 kg Klasse BE passen.

Der Gespann- und Stützlast-Rechner nutzt die Zuggesamtmasse für die Klassengrenze und prüft die Stützlast separat. Das ist wichtig, weil beide Fragen unterschiedliche Folgen haben: Die Zuggesamtmasse entscheidet über B, B96, BE oder C1E; die Stützlast entscheidet, ob die Kombination technisch sauber auf der Kupplung liegt.

Die Anschlussfrage zur Fahrerlaubnis beantwortet die FAQ Welchen Führerschein brauche ich für ein Gespann über 3,5 t?.

Für die Fahrerlaubnisklassen bleibt § 6 FeV beziehungsweise für Schlüsselzahl 96 § 6a FeV maßgeblich; verbindlich sind zusätzlich die eingetragenen Fahrzeugwerte. Stand: 20.08.2026.

Quellen